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Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen. Bei gesundheitlichen Schäden sind Ihre Kinder aber grundsätzlich abgesichert durch den Gemeindeunfallversicherungs-Verband, bei dem alle Schul-Unfälle gemeldet werden müssen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:
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Schulwege
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Unterrichtsgänge
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Unterricht und Pausen
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Besichtigungen
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Sportunterricht
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Schul- und Klassenfeiern
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Wanderungen
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Schullandheimaufenthalte
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Wenn die Schule ärztliche Hilfe für Ihr Kind anfordern muss, werden Sie sofort benachrichtigt. Die Schule erstellt dann auch einen Unfallbericht. Falls Ihr Kind in Folge eines Schulunfalles erst später einen Arzt aufsuchen muss, so geben Sie dort Bescheid, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Informieren Sie unbedingt die Schule über diesen Arztbesuch, damit die Unfallmeldung rechtzeitig erfolgen kann.
Haftpflichtschäden sind grundsätzlich nicht versichert. (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg oder während des Unterrichtes einen Schaden an) Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.
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